Leistungen · PL-01
Bauantragspläne zeichnen lassen
CCI erstellt die Pläne für Ihren Bauantrag: Genehmigungsplanung nach der Landesbauordnung – für Architekturbüros, Bauunternehmen und private Bauherren.
Genehmigungsplanung
Was zu den Bauantragsplänen gehört
Für einen Bauantrag verlangt das Bauamt Bauzeichnungen in einem festen Maßstab, in der Regel 1:100. Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, regeln die Bauordnung und die Bauvorlagen-Vorschriften Ihres Bundeslandes; im Zweifel gibt das zuständige Bauamt Auskunft.
Typisch gehören zu den Bauzeichnungen:
- Grundrisse der Geschosse
- Schnitte
- Ansichten
Wer den Bauantrag unterschreibt
Eingereicht und unterschrieben wird ein Bauantrag in der Regel von einer bauvorlageberechtigten Person, meist einem Architekten oder Bauingenieur. CCI arbeitet eng mit Architekturbüros, Statikern und Bauherren zusammen. Wer bei Ihrem Vorhaben unterschreibt, klären Sie am besten gleich bei der Anfrage.
PL-05 · Ergänzend
3D-Visualisierung
Ein Grundriss sagt Fachleuten viel, Bauherren oft weniger. Auf Wunsch stellt CCI den Entwurf räumlich dar – zur besseren Abstimmung, bevor die Pläne ausgearbeitet werden.
Ob eine Visualisierung für Ihr Vorhaben sinnvoll ist und was sie kostet, sagt Ihnen CCI auf Anfrage.
Ablauf
So entsteht Ihr Plan
- 01AufmaßVermessung vor Ort oder Übernahme vorhandener Bestandsunterlagen.
- 02ErstentwurfErste zeichnerische Umsetzung als Grundlage für die Abstimmung.
- 03KorrekturRückmeldungen werden eingearbeitet, Details geklärt und abgestimmt.
- 04AusarbeitungMaßstabsgerechte Fertigstellung mit Bemaßungen und Angaben.
- 05ÜbergabeFreigabe und Lieferung als PDF und CAD-Datei.
Kontakt
Projekt anfragen
Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben und welche Pläne Sie brauchen. Vorhandene Unterlagen wie alte Pläne oder Skizzen helfen bei der Einschätzung. Umfang und Preis klären Sie mit CCI vor dem Auftrag.
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